Verbandmitteldefinition

Fristverlängerung für Verbandmittel bis 2.12.2025 rückwirkend und lückenlos in Kraft

Die Fristverlängerung für die sogenannten Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung ist bis 2.12.2025 nach der Bundesrats-Sitzung am 14.2. rückwirkend und lückenlos in Kraft (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)).


Damit gibt es keine Versorgungslücken, Ärzte und Ärztinnen können weiterhin Rezepte zu Lasten der GKV für die entsprechenden Produkte ausstellen und es entsteht Sicherheit für die Leistungserbringer hinsichtlich bereits erfolgter bzw. laufender Verordnungen.

Von S+N sind Produkte wie Durafiber Ag, Allevyn Ag, Acticoat, Iodosorb, Bactigras und Secura daher weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig. Ebenso bleibt das Hydrogel in Applikatorform, Intrasite, bis zum Ende der Übergangsfrist erstattungsfähig; wir empfehlen jedoch, schon heute auf Intrasite Conformable umzustellen – das Hydrogel in Kompressenform, das auch nach Ende der Übergangsfrist erstattungsfähig bleibt.

Ein unterzeichnetes Schreiben finden Sie hier

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung des BVMed vom 31.01.2025.

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